Neufahrn
Mit unserem Biomasse-Heizkraftwerk Neufahrn (BMHKW) versorgen wir seit 2004 Neufahrn und Eching mit klimafreundlicher Fernwärme.
Zuvor diente eine Müllverbrennungsanlage zur Wärmeerzeugung. Diese haben wir aus Umweltaspekten ab Ende 2000 ersetzt durch den Bau eines Biomasse-Heizkraftwerks Neufahrn. Bereits seit 1975 sorgen wir im Auftrag des Zweckverbands Neufahrn/Eching hier für Wohlfühlwärme.
Profitieren auch Sie von unserer klimafreundlichen Fernwärme zu attraktiven Konditionen.

Downloads & Informationen
Preisblatt Neufahrn Tarif 069/GEW - gültig ab 01.04.2026
Preisblatt Neufahrn Tarif 069/GEW - gültig ab 01.01.2026
Preisblatt Neufahrn Tarif 069/II - gültig ab 01.04.2026
Preisblatt Neufahrn Tarif 069/II - gültig ab 01.01.2026
Preisblatt Neufahrn Tarif 069/III - gültig ab 01.04.2026
Preisblatt Neufahrn Tarif 069/III - gültig ab 01.01.2026
Preisblatt Neufahrn Tarif 069/In - gültig ab 01.04.2026
Preisblatt Neufahrn Tarif 069/In - gültig ab 01.01.2026
Der CO₂-Preis nach den geltenden Regelungen des Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) und der Brennstoffemissionshandelsverordnung (BEHV) basiert auf dem nationalen Emissionshandelssystem (nEHS). Nach diesem System sind Unternehmen, die Brennstoffe wie Erdgas, Heizöl, Benzin und Diesel liefern, verpflichtet, für diese Brennstoffe sog. Emissionszertifikate (nEHS-Zertifikate) zu erwerben. So entsteht in den Sektoren Wärme und Verkehr, die noch nicht vom europäischen Emissionshandel (EU ETS) erfasst sind, ein Preis für jede in Deutschland ausgestoßene Tonne CO₂. Die Kosten für den Zertifikateerwerb werden von den Brennstoff- und Wärmelieferanten nach dem Leitbild des Gesetzgebers an die Endverbraucher als Bestandteil der jeweiligen Brennstoff- und Wärmepreise weitergegeben. Für den Zertifikateerwerb gelten noch bis zum 31.12.2025 die im BEHG gesetzlich geregelten Festpreise, aktuell 55 Euro, die als fester Preisbestandteil in die Kalkulation der jeweiligen Brennstoff- und Wärmepreise übernommen wurden. Ab dem 01.01.2026 beginnt die sog. marktbasierte Versteigerungsphase. Die nEHS-Zertifikate sollen 2026 in einem Preiskorridor mit einem Mindestpreis (55 Euro pro nEHS-Zertifikat) und einem Höchstpreis (65 Euro pro nEHS-Zertifikat) auktioniert werden. Innerhalb dieser vorgegebenen Spanne soll sich dann der Preis je nach Nachfrage am Markt bilden. Ab dem Jahr 2027 soll sich der CO₂-Preis im Rahmen des europäischen Emissionshandels frei auf dem Markt für Emissionszertifikate bilden, indem Emissionszertifikate an die Verkäufer von Brennstoffen versteigert werden. Bislang gibt es aber noch keine gesetzliche Umsetzung der Versteigerungsphase im BEHG bzw. in der BEHV. Wie, wo und wann ab 01.01.2026 Zertifikate auktioniert werden und sich die Zertifikatepreise zunächst im Preiskorridor am Markt entwickeln, ist daher noch unbekannt. Sicher ist nur, dass den Brennstoff- und Wärmelieferanten ab 01.01.2026 Kosten in noch unbekannter Höhe entstehen. Eine Abbildung dieser Kosten als CO2-Preis und deren Kommunikation kann also vermutlich erst im Laufe des Jahres 2026 erfolgen; spätestens mit der dann nächsten turnusmäßigen Verbrauchsabrechnung werden die CO₂- Kosten – wie bisher auch schon – gesondert ausgewiesen.
Preisblatt Neufahrn Tarif 069/GEW - gültig ab 01.10.2025
Preisblatt Neufahrn Tarif 069/GEW - gültig ab 01.07.2025
Preisblatt Neufahrn Tarif 069/GEW - gültig ab 01.04.2025
Preisblatt Neufahrn Tarif 069/GEW - gültig ab 01.01.2025
Preisblatt Neufahrn Tarif 069/II - gültig ab 01.10.2025
Preisblatt Neufahrn Tarif 069/II - gültig ab 01.07.2025
Preisblatt Neufahrn Tarif 069/II - gültig ab 01.04.2025
Preisblatt Neufahrn Tarif 069/II - gültig ab 01.01.2025
Preisblatt Neufahrn Tarif 069/III - gültig ab 01.10.2025
Preisblatt Neufahrn Tarif 069/III - gültig ab 01.07.2025
Preisblatt Neufahrn Tarif 069/III - gültig ab 01.04.2025
Preisblatt Neufahrn Tarif 069/III - gültig ab 01.01.2025
Preisblatt Neufahrn Tarif 069/In - gültig ab 01.10.2025
Preisblatt Neufahrn Tarif 069/In - gültig ab 01.07.2025
Preisblatt Neufahrn Tarif 069/In - gültig ab 01.04.2025
Preisblatt Neufahrn Tarif 069/In - gültig ab 01.01.2025
Preisblatt Neufahrn Tarif 069/In - gültig ab 01.10.2024
Preisblatt Neufahrn Tarif 069/W - gültig ab 01.10.2025
Preisblatt Neufahrn Tarif 069/W - gültig ab 01.07.2025
Preisblatt Neufahrn Tarif 069/W - gültig ab 01.04.2025
Unser Versorgungsgebiet Neufahrn
In der Karte sehen Sie straßengenau unser Versorgungsgebiet in Neufahrn und Eching. Liegen Sie im Versorgungsgebiet? Dann können Sie direkt unsere klimafreundliche Fernwärme anfragen. Liegen Sie noch nicht im Versorgungsgebiet, haben aber Interesse an Fernwärme? Dann schreiben Sie uns und wir informieren Sie, sobald ein Ausbau unseres Fernwärmenetzes ansteht.
Das Laden der Inhalte kann einige Sekunden dauern.
Sie haben Fragen zur preisneutralen
Umstellung in Neufahrn ab 01.10.2024?
Eine Umstellung der Preisberechnungsformel muss immer preisneutral erfolgen.
Konkret bedeutet dies, dass Ihre Preise nach der Umstellung den Preisen entsprechen, die Sie mit der bisherigen Preisformel hätten.
Der Index bildet den tatsächlichen Börsenpreis von Gas und Strom ab. Für Sie als Kunde bedeutet das, dass die Preisbildung unserer Formeln noch transparenter wird. Wir wollen hierdurch zum Einen die Transparenz für Sie erhöhen und zum anderen müssen wir mit der Formel unsere Beschaffungsstruktur abbilden.
Für die Preisbildung zum 1. Oktober wird das arithmetische Mittel der Notierungen des Abrechnungspreises EEX THE Natural Gas Quarter Future für das vierte Quartal des aktuellen Kalenderjahres aller Handelstage der Monate April bis Juni des aktuellen Kalenderjahres herangezogen.
Unsere Fernwärmepreise sind im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben an eine mit jedem Kunden vertraglich vereinbarte Preisregelung gebunden. Diese sieht eine Abbildung unserer Kosten wie der eingesetzten Brennstoffe sowie der Preise für CO2 nach feststehenden Preisklauseln vor. Die in den Klauseln verwendeten Indizes sind jeweils transparent öffentlich einsehbar.
Die Preise steigen oder fallen also entsprechend der Preisentwicklungen der einzelnen Kostenbestandteile in unseren Formeln. Mit der Umstellung auf die neuen Formeln haben Sie aber bereits im Vorfeld eine transparente Sicht auf die Entwicklung der Preise für das nächste Quartal.
Für Sie als Kunde ergeben sich keine direkten Handlungsbedarfe. Durch die Umstellung auf eine quartärliche vorwärtsgewandte Revision der Formel haben Sie, wie bisher, die Möglichkeit die Preisentwicklung Ihres Tarifes nachzuverfolgen.
Als Reaktion auf die Preisanpassung können Sie dann Ihre Abschläge entsprechend nach oben oder nach unten anpassen. Diese Anpassung können Sie selbst über das Kundenportal durchführen:
Der Index LH03, auch Wärmepreisindex genannt, spiegelt die Preisentwicklung des Wärmemarktes in Deutschland wider. Es ist gesetzlich vorgeschrieben dieses Preisglied in einer Arbeitspreisformel zu berücksichtigen. Für Sie als Kunde bedeutet das, dass sich dieser Teil Ihres Preises wie der durchschnittliche Wärmepreis in Deutschland entwickelt. Somit führt dieser Index zu einer Objektivierung der Preisbildung.
Ja, die neue Formel für den Grundpreis enthält, wie bisher den Index GWE01. Dieser Index bildet die Lohnentwicklung ab. Zudem haben wir den Index DK – Dampfkessel durch den Index IG –Erzeugnisse der Investitionsgüterproduzenten ersetzt. Der Index IG bildet genauer unsere Kostenstruktur ab, die insbesondere durch den Umbau / die Modernisierung der aktuellen Erzeuger sowie der Netze bestimmt wird.
24-Stunden-Notfallhotline: +49 681 9494-9100