Häufige Fragen zur Fernwärme
Sie haben Fragen zur unserer umweltfreundlichen Fernwärme? Dann sind Sie hier genau richtig. Wir haben Ihnen die häufigsten Fragen rund um die Fernwärme der Iqony Energies zusammengestellt.
Fragen zur Preisgestaltung unserer Fernwärme
Unsere Preise werden über vertraglich vereinbarte Preisänderungsklauseln geregelt, die sowohl die Kostenentwicklung bei Erzeugung und Bereitstellung der Fernwärme durch das Unternehmen als auch die jeweiligen Verhältnisse auf dem Energie- und Wärmemarkt berücksichtigen.
Dabei legen wir großen Wert auf die Transparenz der aktuellen Preise und der Nachvollziehbarkeit.
Die Anpassung der Preise erfolgt, wie vertraglich fixiert.
Die aktuellen Preise sowie das Tarifblatt, in dem die Preissetzung erklärt wird sind immer aktuell auf unserer Homepage einsehbar.
Die einzusetzenden Werte stammen von neutralen Stellen wie dem Statistischen Bundesamt. Iqony Energies (IQE) als Versorger hat keinen Einfluss auf deren Entwicklung. Alle der Preisberechnung zugrundeliegenden Werte stellen wir unter Preise & Tarife zum Download zur Verfügung. So erleichtern wir es Ihnen, den Preis nachzuvollziehen.
Jedes Unternehmen hat eigene Abnahme- und Erzeugungsstrukturen, die in den jeweiligen Preisänderungsklauseln abgebildet werden. Zudem unterscheiden sich die Preisänderungsregelungen, wie etwa durch die Anpassungszeitpunkte oder die Zeiträume, für die die Indizes bei Anwendung der Preisänderungsklausel berücksichtigt werden. Deshalb ist ein Vergleich mit anderen Fernwärmeunternehmen zu einem isolierten Zeitpunkt kaum aussagekräftig.
Die FW-Preise können anhand der Indexbasierung nicht mit tagesaktuellen Preisen verglichen werden, die bei Vergleichsportalen abgerufen werden können.
Die Preise für Erdgas oder Strom, die in Vergleichsportalen angegeben werden orientieren sich stark an den kurzfristigen Spotmarktpreisen. Zudem haben diese Verträge in der Regel eine befristete Preisgarantie von 12 Monaten.
Die deutlich längere Laufzeit der FW-Verträge hat aber gerade in der Vergangenheit bewiesen, dass diese Sicherheit zum Vorteil des Kunden ist. Während viele Gaskunden in 2022 oft überraschend sehr hohe Abschläge für ihre Gasrechnung zahlen mussten, blieb die Entwicklung des Preises für Fernwärme der Entwicklung des Gaspreises zurück.
Ihre Fragen rund um Fernwärme
Fernwärme wird in zentralen Erzeugungsanlagen hergestellt. Von dort wird das heiße Wasser über isolierte Rohrleitungen sicher und effizient zu den Verbrauchern transportiert - daher der Name Fernwärme. Die Übergabe der Wärme an das Gebäude erfolgt in der Übergabestation, das ausgekühlte Wasser wird dann aus dem jeweiligen Gebäude an das Fernwärmenetz zurückgegeben.
Das Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK): Je nach Kraftwerkstyp bleibt bei der Stromproduktion ein erheblicher Teil der eingesetzten Primärenergie ungenutzt und wird in Form von Abwärme über Kühltürme an die Umwelt abgegeben. Im Gegensatz dazu wird bei der Stromerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen die Primärenergie deutlich effizienter verwertet.
Da KWK-Anlagen neben Strom auch große Mengen Wärme produzieren, wird diese Wärme durch den leitungsgebundenen Transport zum Kunden mit den Übertragungsmedien Wasser oder Dampf nutzbar gemacht. Je nach eingesetzter Technik erreichen moderne KWK-Anlagen einen Brennstoffnutzungsgrad von bis zu 85 Prozent und tragen so zur Reduzierung des CO₂-Ausstoßes sowie zum Schutz von Umwelt und Klima bei.
Kostenersparnis und Komfort
Kauf und Wartung einer eigenen Heizungsanlage entfällt, genauso wie der Schornstein und die Kosten für den Schornsteinfeger. Es ist zudem keine gesonderte Brennstoffbeschaffung mehr nötig. In der Regel sind die Kosten für CO₂-Emissionen in der Fernwärmeversorgung niedriger als bei fossilen Brennstoffen.
Raumersparnis
Statt Kessel und Brenner wird nur eine kompakte Fernwärme-Übergabestation benötigt. Das spart Platz im Keller. Bei Ölzentralheizungen kann zudem die Tankanlage ausgebaut werden.
Zuverlässigkeit und Sicherheit
Fernwärme bietet unter allen Energieträgern die höchste Versorgungssicherheit. Der flexible Einsatz der Erzeugungsstandorte im Fernwärmeverbund trägt zusätzlich zur Versorgungssicherheit bei.
Fernwärme bietet auch im Haus höchste Sicherheit, da keine eigene Verbrennung im Haus oder der Wohnung stattfindet.
Effizienz
Fernwärme ist eine der umweltschonendsten Formen der Wärme-Erzeugung und eine der kostengünstigsten Wege zur CO2-Vermeidung.
Regionalität
Fernwärme wird bei IQE regional vor Ort erzeugt. Sie profitieren von kurzen Wegen und direkten persönlichen Ansprechpartnern.
Staatlich gefördert
Fernwärme wird staatlich gefördert. Sprechen Sie uns hierzu gerne an.
Bei der Planung Ihres Bauvorhabens sollten Sie prüfen lassen, ob Fördermöglichkeiten durch die KfW-Bankengruppe oder aber das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) für einen Anschluss an das IQE-Fernwärmenetz bestehen. Hierzu sollten Sie sich an einen qualifizierten Energieberater/Energieeffizienzexperten wenden.
Zudem besteht die Möglichkeit, den Fernwärmehausanschluss im Rahmen der Einkommensteuererklärung in Abzug zu bringen.
Fragen zum Anschluss an unser Fernwärmenetz
Die Kosten für einen Anschluss an das Fernwärmenetz hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise der Entfernung des anzuschließenden Objekts vom Verteilungsnetz oder den notwendigen Erdarbeiten zur Verlegung der Hausanschlussleitung. Bei Interesse an einem Fernwärmeanschluss klären wir die Gegebenheiten vor Ort deshalb im direkten Dialog mit Ihnen ab und unterbreiten Ihnen im Anschluss gerne ein individuelles, kostenloses und unverbindliches Angebot.
Die Anschlussleistung ist die maximal zur Verfügung gestellte Leistung an der Übergabestation. Dabei ist die maximale Leistung so ausgelegt, dass die Temperatur die Wohnräume auch am statistisch kältesten Tag des Jahres bei etwa 20 °C gehalten werden kann. Je größer die Wohnfläche, desto mehr Leistung (in kW) braucht eine Heizungsanlage, um diese Fläche zu beheizen.
Die Anschlussleistung sollte hoch genug sein, damit Ihr Gebäude im Winter zuverlässig mit ausreichend Wärme bzw. auch Brauchwarmwasser versorgt wird. Eine optimale Anschlussleistung stellt dies sicher und wird in Absprache mit dem Kunden auf Grundlage von Wärmebedarfsrechnungen oder bisherigen Energieverbräuchen vereinbart.
Die Übergabestation ist das Bindeglied zwischen der Fernwärmeleitung und Ihrem Gebäude. Sie dient dazu, die Wärme vertragsgemäß hinsichtlich Druck, Temperatur und Volumenstrom an die Hauszentrale zu übergeben. Mittels eines Reglers wird die Fernwärme an die Übergabebedingungen angepasst, die Wärme mittels eines Wärmetauschers an den Heizkreislauf des Gebäudes übertragen. Dabei wird genau die Menge an Wärme gemessen, die in die Hausanlage fließt.
Sofern in Ihrem Gebäude bereits eine zentrale Heizungsanlage (mit Verrohrungen für Vor- und Rücklauf) installiert ist, kann relativ einfach umgerüstet werden. Nachdem durch FVS Fernwärmeleitungen in das entsprechende Gebäude verlegt und die Übergabestation montiert wurde, kann Ihre Heizungsfachfirma einen Anschluss der bestehenden Rohrleitungen an die Übergabestation durchführen.
Wichtig hierbei ist, dass Ihr Heizungsbauer eventuell zusätzliche notwendige Komponenten einbauen muss, sofern diese noch nicht vorhanden sind. Weiterhin muss Ihr Installateur den elektrischen Anschluss für die witterungsgeführte Regelung herstellen, welche in der Übergabestation enthalten ist.
Ein Wärmemengenzähler ist ein Messgerät zur Ermittlung der Wärmeenergie, welche über einen Heizkreislauf zugeführt wird. Der Wärmemengenzähler ermittelt die Wärmeenergie aus dem Volumenstrom des zirkulierenden Mediums (Heizwasser) und dessen Temperaturdifferenz zwischen Vorlauf und Rücklauf. Die Mengenangabe der ermittelten Wärmenergie erfolgt in der Regel in Megawattstunden (MWh = 1.000 kWh).
Zur Kontrolle Ihres Verbrauches oder aber Zählerstandmitteilung in der ersten Kalenderwoche eines Jahres können Sie ihren Zähler ablesen. In der Regel (je nach Zählertyp) werden im Wechsel zwei Werte angezeigt. Die Wärmemenge in Megawattstunden (MWh):
Oder die durchgeflossene Heizwassermenge in Kubikmeter (m³). Für Abrechnungs- oder Kontrollzwecke ist NUR die Menge in MWh wichtig! Bitte beachten Sie das alle Stellen vor und nach dem Komma angegeben werden müssen.
Sie können Fernwärme mit anderen Techniken kombinieren, sofern Sie die hierfür erforderlichen technischen Voraussetzungen über Ihre Heizungsfachfirma schaffen lassen. Ob dies wirtschaftlich sinnvoll ist, muss im Einzelfall geprüft werden. Hierbei sollten Sie beachten, dass Fernwärme unter bestimmten Bedingungen ähnlich wie erneuerbare Energien behandelt wird und Sie somit weitere Ausgaben sparen können.
Fragen zum Thema Abschläge, Preise und Abrechnung
Eine Abschlagszahlung ist eine Teilzahlung als Vorauszahlung auf Ihre Energiekosten. Diese wird von IQE in der Regel monatlich erhoben und bei der Erstellung der Jahresverbrauchsabrechnung selbstverständlich berücksichtigt.
Ein wichtiger Hinweis hierbei ist, dass wir pro Kalenderjahr maximal 11 Abschläge erheben können. Wenn im Januar eines Jahres die Abrechnung erstellt wird, wird in diesem Monat kein Abschlag erhoben. Sofern es zu einer späteren Erstellung der Abrechnung kommt, als Beispiel im Monat Februar, können wir sinngemäß nur noch 10 Abschläge für das Jahr erheben, beginnend dann im März.
Dabei bitten wir zu beachten, dass selbst ausgeführte Überweisungen/Dauerauftrage angepasst werden müssen an die Höhe und den Zeitpunkt der Zahlungen, da wir ansonsten keine Gewähr auf die richtige, zeitliche Zuordnung der Zahlungen geben können.
Daher ist die einfachste Art der Zahlung ein an uns erteiltes SEPA-Mandat, bei welchem Sie sich um nichts weiter kümmern müssen und dennoch die volle Kontrolle haben.
Bei nicht geänderten Daueraufträgen kann es zudem zu einer Über- oder Unterzahlung kommen, wenn die Summen nicht übereinstimmen.
Bei einer Unterzahlung auf Grund nicht geänderter eigener Zahlungen wird nach einer Zeit automatisch eine Zahlungserinnerung generiert.
Prinzipiell wird der Abschlag wie folgt berechnet:
Verbrauchsmenge des Vorjahres multipliziert mit dem Wärmepreis der am 01.01. des neuen Jahres gültig ist. Hinzu kommt der Verrechnungspreis, also die Zähler- und Messgebühr. Die hieraus ermittelte Gesamtsumme wird dann durch die Anzahl der verbleibenden Monate des Jahres geteilt.
Als Beispiel mit fiktiven Preisen:
Erstellung der Jahresrechnung im Februar, daher nur noch 10 Abschläge möglich.
Verbrauch des Vorjahres betrug 10.000 kWh, der Preisstand am 01.01. des aktuellen Jahres belief sich auf 0,22952 €/kWh inklusive Steuer.
10.000 kWh x 0,22952 €/kWh = 2.295,20 €
Hinzu kommen 98,88 € brutto als Verrechnungspreis, dies Gesamtsumme beläuft sich demnach auf:
2.295,20 € + 98,88 € = 2.394,08 €, geteilt durch 10 verbleibende Abschläge, sodass Ihr monatlicher Abschlag voraussichtlich 239,41 € beträgt. Dieser Betrag wird kaufmännisch gerundet und auf Ihrer Jahresrechnung ausgewiesen.
Dies ist nur eine BEISPIELRECHNUNG, die das Prinzip verdeutlichen soll. Die aktuellen Preise werden Sie auf dieser Homepage selbstverständlich auch vorfinden, ebenso wie die Preise berechnet werden.
Der Arbeitspreis ist das Entgelt für die verbrauchte Fernwärmemenge und ist somit der variable Teil der Energiekosten. Er gibt an, wie viel jede verbrauchte Kilowattstunde (kWh) kostet.
Unter der Rubrik „Tarifblätter“ finden Sie das jeweils passende Dokument, welches die Preisänderungsformeln für Arbeitspreis und die weiteren, vertraglich festgelegten Preisbestandteile enthält, anhand derer sich die Preise errechnen. Die Formeln bestehen aus verschiedenen, vom Statistischen Bundesamt (www.destatis.de) bzw. der EEX veröffentlichten Indizes. Eine ausführliche Beschreibung der verwendeten Bestandteile bzw. Zusammensetzung finden Sie dort ebenfalls.
Für den Fall das weiterführende Fragen aufkommen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter des Vertriebes gerne zur Verfügung.
Diese in den Tarifblättern errechneten Preise werden dann in einer weiteren Rubrik namens „Preisblätter“ veröffentlicht. Diese enthalten dann die Brutto-Preise.
Bei Iqony Energies gibt es bedingt durch regionale Strukturen auch unterschiedliche Preise. Diese regionalen Strukturen beinhalten zudem verschiedene Arten der Fernwärmeerzeugung, was eine unterschiedliche Preisgestaltung unabdingbar macht.
Die Jahresverbrauchsabrechnung, kurz „JVA“ genannt, erhalten Sie normalerweise einmal jährlich. Hierin werden die verbrauchten kWh Fernwärme in Rechnung gestellt, wobei die monatlichen im Voraus geleisteten Abschläge oder aber eventuell geleistete Sonderzahlungen in Abzug gebracht werden.
Sofern zu viel vorausbezahlt wurde, erhalten Sie über eine Gutschrift Geld zurück. Sollten die monatlichen Abschläge nicht ausreichend gewesen sein, erhalten Sie eine Nachforderung/Nachzahlung
Im Rahmen der JVA wird Ihr Wärmemengenzähler abgelesen bzw. mittlerweile auch elektronisch per Fernauslesung erfasst. Da wir, bedingt durch Konzernvorgaben, eine Abrechnung zum Stichtag 31.12. durchführen wird vom Zeitpunkt der Ablesung/Erfassung bis zum 31.12. eine Hochrechnung vorgenommen.
Diese ist naturgemäß nie genau, stellt aber lediglich eine leichte, zeitliche Verschiebung dar. Diese ist nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen erlaubt und wird von vielen Energieversorgern angewandt.
Wenn Sie dies umgehen wollen, stehen Ihnen gerne mehrere Möglichkeiten offen uns einen selbst abgelesenen Zählerstand innerhalb der ersten Kalenderwoche des Jahres mitzuteilen. Per Telefon, über unser Kundenportal oder einfach per Email.
Die Bundesregierung hatte entschieden, dass die Lieferung von Fernwärme vom 01.10.2022 bis 31.03.2024 mit 7 % zu besteuern ist.
Hierbei kann das Abrechnungsunternehmen wie bereits im Jahr 2020 zwischen zwei Modellen wählen: Das Zeitscheiben- und das Stichtagsmodell.Wir haben uns für das Stichtagsmodell entschieden, was eine vereinfachte Abrechnung ohne die Notwendigkeit zur Einreichung von Zählerständen bei steuerlichen Änderungen ermöglicht.
Das Stichtagsmodell beruht auf dem Grundsatz, dass der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung (bei Jahresabrechnungen 31.12.) gültige Umsatzsteuersatz für die gesamte Abrechnungsperiode Anwendung findet.
Somit haben wir für unsere Kunden*innen für das gesamte Jahr 2022 sowie 2023 den reduzierten Steuersatz von 7 % angewandt und wenden dementsprechend für das Jahr 2024 den regulären Satz von 19 % an.
Die Musterabrechnung dient als praktisches Beispiel, um Ihnen detailliert zu zeigen, wie Ihre eigene Rechnung aufgebaut ist und welche Informationen Sie darauf finden können. Anhand der Musterabrechnung können Sie nachvollziehen:
Rechnungsübersicht
Beginnend mit einer Zusammenfassung der Gesamtkosten, erhalten Sie einen schnellen Überblick über den Rechnungsbetrag.
Detaillierte Postenaufstellung
Jeder Posten auf Ihrer Rechnung wird einzeln aufgeführt, einschließlich der Beschreibung, Menge und des Preises. Dies hilft Ihnen, genau zu verstehen, wofür Sie bezahlen.
Berechnungsgrundlage
Die Musterabrechnung erklärt, wie bestimmte Kosten berechnet werden, z.B. durch Multiplikation der verbrauchten Einheiten mit dem Preis pro Einheit.
Steuern und Gebühren
Hier wird aufgeschlüsselt, welche Steuern und Gebühren anfallen und wie diese auf den Gesamtbetrag angerechnet werden.
Zahlungsinformationen
Die Musterabrechnung zeigt, wo und wie Zahlungsinformationen und Fristen angegeben sind, um eine fristgerechte Bezahlung zu erleichtern.
Durch die Betrachtung einer Musterabrechnung gewinnen Sie ein besseres Verständnis für die Struktur und die einzelnen Elemente Ihrer eigenen Rechnung. So können Sie sicher sein, dass Sie genau wissen, wofür Sie bezahlen, und eventuelle Unklarheiten leichter identifizieren.